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   OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09   

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OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09 (https://dejure.org/2012,26242)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.07.2012 - 5 C 34/09 (https://dejure.org/2012,26242)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 5 C 34/09 (https://dejure.org/2012,26242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 14, § 32; SächsStrG § 53; SächsGemO § 36
    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung, Abwasserbeseitigungskonzept, Gebührenkalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Der Abgabeschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 - Rn. 30).

    Der Senat hat in seinem NK-Urteil vom 7. März 2012 - 5 C 9/10 - folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten ganz oder teilweise abgegolten, und sie wird aus diesem Grunde nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Inanspruchnahme, sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (BVerwG, Urt. v. 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, NVwZ 1987, 231 = KStZ 1987, 11 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 = juris Rn. 15; OVG LSA, Urt. v. 14. April 2008 - 4 L 181/07 -, juris Rn. 23).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1. August 1986, a. a. O.) sollen bei der Wasserversorgung auch die Zahl oder Größe der vorhandenen Räume und die Zahl der vorhandenen Zapfstellen als geeigneter Maßstab für eine Grundgebühr in Betracht kommen.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und im gewissen Umfang für den Betroffenen voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56 -, BVerfGE 8, 274, 325).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert auch nicht, dass jeder Zweifel über das Auslegungsergebnis ausgeschlossen ist (OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, KStZ 2010, 211, juris Rn. 50).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten ganz oder teilweise abgegolten, und sie wird aus diesem Grunde nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Inanspruchnahme, sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (BVerwG, Urt. v. 1. August 1986 - 8 C 112.84 -, NVwZ 1987, 231 = KStZ 1987, 11 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 = juris Rn. 15; OVG LSA, Urt. v. 14. April 2008 - 4 L 181/07 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift als solche nimmt dieser nicht die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 -, BVerfGE 21, 209, 215).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, NVwZ-RR 2003, 229 = ThürVBl. 2003, 83 = juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 565/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 12. Juli 2007 - 5 B 565/05 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch den Aufgabenträger ausschließen (BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02

    Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09
    Hiervon kann aber nicht ausgegangen werden, weil beide Maßstäbe einen annähernd gleichen sachlichen Bezug zur Vorleistung haben und auch hinreichende Differenzierungen hinsichtlich der Bedeutung und des Wertes der Vorhalteleistung für den Gebührenpflichtigen ermöglichen (NdsOVG, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, KStZ 2004, 70 = juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des

  • OVG Sachsen, 15.01.2018 - 5 A 197/15

    Abwassergrundgebühren; Heilung rechtswidriger Gebührenbescheide durch

    Sie entspreche fast wörtlich § 28 der Neufassung der Abwassersatzung des Beklagten vom 18. März 2010, der durch Normenkontrollurteil des erkennenden Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - für unwirksam erklärt worden sei.

    8 Sie stützt sich auf die Gründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils und des Normenkontrollurteils des erkennenden Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - und führt aus, danach sei § 44 der Abwassersatzung des Beklagten in der ursprünglich 2007 geltenden Fassung unwirksam gewesen.

    Zumindest diese Vorschrift war aber aus den im Normenkontrollurteil des Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 126 ff., dargelegten Gründen wegen mangelnder Bestimmtheit der Norm unwirksam, weil sie dem § 28 der Neufassung der Abwassersatzung des Beklagten vom 18. März 2010 fast wörtlich entsprach, der Gegenstand dieses Normenkontrollurteils war.

    Der Abgabeschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 - Rn. 30 [= juris Rn. 93]; Urt. v. 4 Juli 2012 - 5 C 34/09 - Rn. 103 [= juris Rn. 126]).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002, NVwZ-RR 2003, 229 = ThürVBl. 2003, 83 = juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - Rn. 104 [= juris Rn. 127]).

    a) Die frühere Fassung des § 28 AbwS wurde durch Urteil des Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - für unwirksam erklärt, weil der dort verwendete Begriff der Abgabestelle nicht hinreichend bestimmt war, der Begriff WEGW nicht erklärt wurde und nicht ersichtlich war, ob Anknüpfungspunkt für die Gebührenberechnung das Grundstück oder das auf ihm befindliche Gebäude oder Bauwerk war.

  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12

    Abwassergebühr, Einberufung der Verbandsversammlung, Ladungsfrist,

    5 Mit Normenkontrollurteil des Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - wurde § 28 der Neufassung der Satzung des Antragsgegners über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 18. März 2010 für unwirksam erklärt.

    Soweit der Senat in seinem Urteil von 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - eine Frist von sechs Tagen zwischen Zustellung und Sitzung als rechtzeitig erachtet hat (Rn. 111, für den Zeitraum zwischen 11. März 2010 und 18. März 2010), wird diese Rechtsprechung nicht länger aufrecht erhalten.

    Bei Beschluss einer Gebührensatzung ist grundsätzlich auch die Gebührenkalkulation zu übersenden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 135; sowie zur Beitragssatzung Urt. v. 16. Mai 2007, KStZ 2008, 139/140).

    Der Abgabeschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 - Rn. 30 [= juris Rn. 93]; Urt. v. 4 Juli 2012 - 5 C 34/09 - Rn. 103 [= juris Rn. 126]).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002, NVwZ-RR 2003, 229 = ThürVBl. 2003, 83 = juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - Rn. 104 [= juris Rn. 127]).

    53 a) Die frühere Fassung des § 28 AbwS wurde durch Urteil des Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - für unwirksam erklärt, weil der dort verwendete Begriff der Abgabestelle nicht hinreichend bestimmt war, der Begriff WEGW nicht erklärt wurde und nicht ersichtlich war, ob Anknüpfungspunkt für die Gebührenberechnung das Grundstück oder das auf ihm befindliche Gebäude oder Bauwerk war.

  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung

    Es könne offen bleiben, ob ein Bestimmtheitsmangel auch in der Verwendung des Begriffs "Abgabestelle" liege (Hinweis auf SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, NVwZ-RR 2003, 229 = ThürVBl. 2003, 83 = juris Rn. 7; zum Ganzen: SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 126 f.).

    Aus dem Urteil des Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - folgt nichts anderes; diesem Urteil lagen im maßgeblichen Umfang andere Satzungsbestimmungen zugrunde.

  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

    Es könne offen bleiben, ob ein Bestimmtheitsmangel auch in der Verwendung des Begriffs "Abgabestelle" liege (Hinweis auf SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, NVwZ-RR 2003, 229 = ThürVBl. 2003, 83 = juris Rn. 7; zum Ganzen: SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 126 f.).

    Aus dem Urteil des Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - folgt nichts anderes; diesem Urteil lagen im maßgeblichen Umfang andere Satzungsbestimmungen zugrunde.

  • OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Halter; Aufsteller; Veranstalter; Unternehmer

    Der Abgabeschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 - juris Rn. 93, und v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 126).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 127, und v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62/63).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15

    Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden bewältigt werden können (OVG Bautzen, Urt. vom 14. Februar 2018 - 5 A 127/15 -, a. a. O.; OVG Weimar im Urt. vom 23. Mai 2017 - 4 N 114/13 -, Rn. 51, unter Hinweis auf BVerwG, Urt. vom 7. Dezember 2011 - 6 C 39.10 -, Rn. 15; OVG Weimar, Beschl. vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; OVG Bautzen, Urt. vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 127, und vom 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62 f.).
  • OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16

    Abwasserbeseitigung; Überwachungsgebühr; Selbstüberwachung; Eigenkontrolle;

    Auch ist der Aufgabenträger nicht verpflichtet, unter mehreren Maßstäben denjenigen zu wählen, der im Vergleich zu anderen der Wirklichkeit ersichtlich näher kommt (vgl. SächsOVG, Urteile v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 181, und v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, juris Rn. 101).
  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16

    Grundgebührenerhebung je Wasserzähler

    Der Gebührenmaßstab der Grundgebühr in § 3 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung sowie der darauf bezogene Gebührensatz der Grundgebühr in § 4 der Abwassergebührensatzung sind aufgrund des Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz unwirksam (vgl. zur Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung wegen fehlender Bestimmtheit Sächsisches OVG, Urt. v. 04.07.2012 - 5 C 34/09, Rn. 126 juris).
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13

    Abwasserbeitrag; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

    Es bedarf keiner detaillierten Begründung jedes Postens in der Gebührenkalkulation (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 04.07.2012 - 5 C 34/09 - juris).
  • VG Schwerin, 23.04.2014 - 4 A 218/12

    Klage gegen Bescheid über Straßenausbaubeiträge

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, BVerwGE 116, 188-197 = juris, Rn. 43 f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, juris, Rn. 28; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris, Rn. 19; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris, Rn. 157; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09, OVG 9 N 63.09 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 2. März 2010 - 4 L 199/09 und 4 L 200/09 -, jeweils juris, Rn. 6; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 8. April 2009 - 5 D 32/07 -, juris, Rn. 91), jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind (so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, juris, Rn. 72, Beschlüsse v. 4. Mai 2012 - 9 A 2065/10 und 9 A 2071/10 -, juris, Rn. 28 bzw. 29 des jeweiligen Beschlusses) bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2021 - 5 K 3593/17
  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 5 K 3761/17
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